BürgerBus Kreuztal - Bürger fahren für Bürger

Die Idee: BürgerBus
BürgerInnen fahren für BürgerInnen

IIn Groß-Britanien wurde zum ersten Mal die Idee in die Praxis umgesetzt, den öffentlichen Personennahverkehr kostengünstiger durch 'PeopleBus-Systeme' zu gestalten.

Durch den Einsatz von ehrenamtlichen FahrerInnen entstehen keine Personalkosten, die sonst einen großen Teil der Betriebskosten im ÖPNV darstellen. Der BürgerBus-Verkehr unterliegt als allgemein zugänglicher und nach festem Fahrplan betriebener Linienverkehr der Genehmigung nach §42 Personenbeförderungsgesetz. Demzufolge treten die örtlich zuständigen Verkehrsunternehmen bzw. -inhaber der Linienkonzession als Antragsteller und Betreiber auf. Diese sind verantwortlich für Betrieb, Fahrzeug und FahrerInnen. Aber auch Kommunen können Konzessions- bzw. Genehmigungsinhaber und Betreiber sein. Voraussetzung ist, daß sie dei Bedingungen des §42 PBefG erfüllen.

1983 rief der Minister für Stadtentwicklung und Verkehr in NRW das förderungswürdige Pilotprojekt BürgerBus ins Leben. Von Anfang an stand fest, daß, wie auch bei anderen differenzierten Bedienungsformen, der BürgerBus nicht mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot in Konkurenz treten soll. Ohne einen leistungsfähigen BürgerBus-Verein, der die ehrenamtlichen FahrerInnen betreut und den Personaleinsatz steuert, können die BürgerBusse nicht existieren.

Ein Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastplätzen, der mit dem Führerschein der Klasse 3 (neu: Klasse B) werden kann, dient als BürgerBus. Finanziert wird der Bus durch einen Zuschuß des Landes NRW mit 35.000 €M und einem jährlichen Zuschuß für die Organisation von 5.000 €. Auch wenn die meisten BürgerBusvereine kostendeckend arbeiten, erwartet das Land von den Kommunen eine Ausfallbürgschaft.




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